MACH47 · Rechtliches

Miet- und Stornobedingungen

Allgemeine Miet- und Stornobedingungen für Equipment von MACH47

Version 2026-10-12.2 · Gültig für neue Buchungen ab Veröffentlichung. Bereits abgeschlossene Verträge bleiben unverändert.

1. Anbieterin und Geltungsbereich

MACH47 ist ein Angebot der unlimited options GmbH, Mattenstrasse 6, 4532 Feldbrunnen, Schweiz. MWST-Nr.: CHE-404.433.736 MWST. Kontakt für Buchungen, Stornierungen und Mängelmeldungen: roboter@ftysvn.ch.

Diese Bedingungen gelten für die Miete von Robotern, Equipment und Zubehör sowie die ausdrücklich gebuchten Zusatzleistungen. Es handelt sich um einen Mietvertrag, nicht um den Kauf des Roboters. Individuell vereinbarte Leistungen und die bei Vertragsabschluss bestätigte Buchungsübersicht gehen diesen Bedingungen vor.

2. Online-Buchung und Vertragsabschluss

Sie wählen den verfügbaren Zeitraum, erfassen Ihre Kontaktdaten und wählen die Zusatzleistungen sowie die Zahlungsart. Vor dem verbindlichen Abschluss können Sie alle Angaben und den Gesamtpreis prüfen und korrigieren. Die E-Mail-Adresse muss vor dem Abschluss mit dem zugesandten Code bestätigt werden; diese Verifizierung allein löst noch keine Buchung aus.

Bei Zahlung auf Rechnung entsteht der Mietvertrag mit der erfolgreichen verbindlichen Buchung und der Bestätigung im Buchungssystem. Eine zusätzliche manuelle Freigabe ist nicht erforderlich. Bei Online-Zahlung entsteht der Mietvertrag mit erfolgreicher Zahlung und Buchungsbestätigung. Ein bloss begonnener oder abgebrochener Zahlungsvorgang stellt keine bestätigte Buchung dar. Sie erhalten die Buchungsübersicht und die bei Abschluss akzeptierten Bedingungen per E-Mail. Kontaktieren Sie uns, falls nach einem Abschluss keine Bestätigung eintrifft; buchen Sie nicht erneut, ohne den Status zu prüfen.

Für individuell vereinbarte Buchungen kommt der Vertrag durch unsere Bestätigung per E-Mail oder die beidseitige Unterzeichnung zustande. Änderungen des Zeitraums oder Leistungsumfangs erfordern eine Bestätigung durch MACH47 und hängen von der Verfügbarkeit ab.

3. Preise, Zusatzleistungen und Zahlung

Alle folgenden Grundpreise verstehen sich in CHF ohne Mehrwertsteuer. Die Buchungsübersicht weist den Nettobetrag, die Mehrwertsteuer und den verbindlichen Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer vor dem Abschluss aus.

Die Robotermiete beträgt CHF 999 pro gebuchtem Kalendertag. Ab 3 zusammenhängenden Tagen gelten 10 % Rabatt, ab 7 zusammenhängenden Tagen 15 % Rabatt auf die gesamte Robotermiete. Die Rabatte sind nicht kumulierbar und gelten nicht für Zusatzleistungen. Der erste und letzte ausgewählte Tag zählen jeweils als Miettag.

Selbstabholung ist ohne Lieferpauschale möglich. Lieferung einschliesslich Abholung kostet einmalig CHF 59 je Buchung und ist ausschliesslich innerhalb der Schweiz verfügbar. Ein Operator ist optional und kostet CHF 199 pro gebuchtem Tag; bei dieser Auswahl sind Lieferung und Abholung innerhalb der Schweiz enthalten und die Lieferpauschale entfällt. Der konkrete Umfang einer Zusatzleistung richtet sich nach der vor Abschluss angezeigten Leistungsbeschreibung oder einer ausdrücklich vereinbarten Offerte.

Alle Kunden können Zahlung auf Rechnung wählen. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Alternativ kann mit den im Buchungssystem angebotenen Online-Zahlungsarten bezahlt werden. Eine Rechnung ist keine Zahlungsbestätigung. Nicht ausdrücklich vor Abschluss ausgewiesene Zusatzleistungen oder Gebühren werden nicht automatisch berechnet.

4. Kaution

Für die standardmässige Online-Buchung wird derzeit keine Kaution erhoben. Bei individuell vereinbarten Vermietungen kann eine Kaution von 20 % des ausdrücklich bezeichneten Materialwerts vereinbart werden. Materialwert, konkreter Kautionsbetrag und Fälligkeit müssen vor Vertragsabschluss bekannt sein und akzeptiert werden; eine nachträgliche einseitige Kautionsforderung ist ausgeschlossen.

Eine vereinbarte Kaution dient nur zur Sicherung berechtigter Ansprüche aus der Miete. Nach Rückgabe und Prüfung wird sie ohne unnötigen Aufschub abgerechnet und zurückgezahlt. Einbehaltene Beträge werden nachvollziehbar begründet; der unbestrittene Restbetrag wird zurückerstattet.

5. Übergabe, Mietzeit und Rückgabe

Abhol- und Rückgabeadresse: Fabrikareal 53, 4533 Riedholz, Schweiz. Abholung und Rückgabe erfolgen nach Terminabsprache zwischen 08:00 und 18:00 Uhr (Schweizer Ortszeit). Für Lieferungen werden Übergabe- und Abholzeit gemeinsam vereinbart. Der gebuchte Zeitraum und die bestätigten Übergabezeiten sind massgebend; eine verspätete Übernahme verkürzt nicht automatisch die vereinbarte Mietdauer oder den Preis.

MACH47 übergibt das Equipment in einem für den vereinbarten Einsatz geeigneten und sicheren Zustand und erläutert die erforderliche Bedienung. Zustand, Zubehör und erkennbare Mängel sollen bei Übergabe gemeinsam dokumentiert werden. Bitte melden Sie erkennbare Mängel unverzüglich und verdeckte Mängel unmittelbar nach ihrer Entdeckung. Gesetzliche Mängelrechte bleiben bestehen.

Das Equipment ist termingerecht, vollständig und in dem Zustand zurückzugeben, der sich aus vertragsgemässem Gebrauch ergibt. Normale Abnutzung ist kein Schaden. Aussergewöhnliche Verschmutzungen und fehlendes Zubehör werden dokumentiert; berechtigte Reinigungskosten oder Ersatzansprüche werden nachvollziehbar abgerechnet.

Verzögerungen sind unverzüglich mitzuteilen. Eine Verlängerung bedarf unserer Bestätigung. Bei einer vom Mieter zu verantwortenden verspäteten Rückgabe können die zusätzliche Nutzung und ein nachgewiesener weiterer Schaden berechnet werden; derselbe Schaden wird nicht doppelt verrechnet. Eine von MACH47 verursachte verspätete Abholung verlängert die kostenpflichtige Mietdauer nicht.

6. Stornierung, Nichtabholung und Ersatzmieter

Stornierungen sind per E-Mail an roboter@ftysvn.ch unter Angabe der Buchungsnummer mitzuteilen. Massgebend ist der Eingang der Mitteilung und die bestätigte Übergabezeit in der Zeitzone Europe/Zurich. Fehlt eine individuell bestätigte Zeit, gilt für die Berechnung der Frist 08:00 Uhr am ersten gebuchten Tag.

Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn oder bei Nichtabholung können bis zu 100 % der vereinbarten Robotermiete anfallen. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer Ersatzvermietung werden angerechnet; ein geringerer Ausfall kann nachgewiesen werden. Zusatzleistungen werden nicht pauschal zu 100 % verrechnet, sondern nur soweit bereits erbracht oder nachweislich nicht mehr vermeidbar beauftragt und rechtlich geschuldet. Es erfolgt keine doppelte Entschädigung.

Für eine frühere Stornierung ist keine zusätzliche pauschale Stornogebühr vereinbart. Dies bedeutet nicht automatisch, dass der Mietzins entfällt: Soweit keine einvernehmliche Aufhebung vereinbart wird, richten sich die verbleibenden Verpflichtungen nach dem anwendbaren Recht. Insbesondere werden ersparte Kosten und anderweitige Verwendung angerechnet. Ein geeigneter, zahlungsfähiger und zumutbarer Ersatzmieter, der zu denselben Bedingungen übernimmt, wird nach den gesetzlichen Voraussetzungen berücksichtigt. Zwingende gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben vorbehalten.

Für Schweizer Online-Buchungen besteht grundsätzlich kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht allein wegen des Online-Abschlusses. Vereinbarte oder zwingende weitergehende Rechte bleiben unberührt. Bereits geleistete Zahlungen werden mit berechtigten Forderungen verrechnet und ein Überschuss zurückerstattet.

7. Bedienung und sicherer Einsatz

Das Equipment darf nur bestimmungsgemäss und entsprechend der Instruktion, Bedienungsanleitung und Sicherheitsvorschriften eingesetzt werden. Ohne gebuchten Operator darf es nur von entsprechend eingewiesenen Personen bedient werden. Der Mieter sorgt für einen geeigneten Einsatzort und die vereinbarten Sicherheitsabstände und Schutzmassnahmen. Bei einer Gefährdung ist der Betrieb sofort einzustellen und MACH47 zu kontaktieren.

Untervermietung, Weitergabe an Dritte, technische Veränderungen und Transporte ins Ausland bedürfen der vorherigen Zustimmung von MACH47 in Textform, beispielsweise per E-Mail. Störungen, Schäden, Verlust oder Diebstahl sind unverzüglich zu melden. Eigenmächtige Reparaturen sind nicht erlaubt. Gesetzliche Rechte bei Mängeln bleiben vorbehalten. Ein gebuchter Operator ist für seine fachgerechte Bedienung verantwortlich; dadurch verursachte Fehler werden nicht pauschal dem Mieter zugerechnet.

8. Mängel und Ausfall

Bei einem Mangel stimmen wir das weitere Vorgehen unverzüglich ab. Je nach Umständen kommen Behebung, ein mit Ihnen abgestimmter geeigneter Ersatz, eine Mietzinsreduktion oder die gesetzlichen Rechte zur Vertragsbeendigung in Betracht. Ein Ersatzgerät mit wesentlich anderen Eigenschaften wird nicht ohne Ihre Zustimmung eingesetzt.

Kann MACH47 eine zugesagte Leistung nicht erbringen, werden Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche bleiben bestehen. Eine Betriebsstörung führt nicht automatisch zum Verlust sämtlicher Ansprüche des Mieters.

9. Verantwortung, Schäden und Versicherung

Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Regeln für von ihm zu verantwortende Schäden, Verlust oder Pflichtverletzungen. Es besteht keine pauschale verschuldensunabhängige Haftung für jeden während der Miete auftretenden Schaden. Normale Abnutzung und bereits vorhandene, dokumentierte Schäden sind ausgenommen. Schadenersatz richtet sich nach dem nachgewiesenen Schaden unter Berücksichtigung von Zustand, Alter und allfälliger Wertverbesserung; ein Neuwert wird nicht automatisch geschuldet.

Bei von MACH47 organisierter Lieferung und Abholung wird das eigene Transportrisiko nicht pauschal auf den Mieter übertragen. Während der Obhut des Mieters gelten dessen gesetzlichen Sorgfaltspflichten. Bitte prüfen Sie vor der Miete, ob Ihre Haftpflicht- oder Sachversicherung Schäden an gemieteten Robotern deckt. Eine Versicherung ist im Mietpreis nicht als eigenständige Versicherungsleistung enthalten; besondere Versicherungspflichten bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung vor Abschluss.

MACH47 haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Absicht, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden und zwingende gesetzliche Ansprüche wird nicht ausgeschlossen. Gesetzliche Mängelrechte werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt.

10. Datenschutz, Änderungen und anwendbares Recht

Zur Abwicklung der Buchung werden die erforderlichen Kontakt-, Buchungs- und Zahlungsdaten verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Website. Zahlungsdaten werden über den im Buchungssystem angegebenen Zahlungsdienstleister verarbeitet. Eine Buchung ist keine Einwilligung in Newsletter oder Werbung.

Für Ihren Vertrag gilt die beim Abschluss akzeptierte Fassung dieser Bedingungen. Spätere Änderungen gelten nicht rückwirkend. Individuelle Abreden und zwingende gesetzliche Formvorschriften bleiben vorbehalten.

Es gilt Schweizer Recht unter Vorbehalt zwingender Schutzvorschriften. Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; zwingende Gerichtsstände und Schutzrechte von Konsumentinnen und Konsumenten bleiben unberührt.